Was muss ich tun?


Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. Allerdings ist in Baden Württemberg das Mindestalter 14 Jahre.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

- Mitgliedschaft in einem Fußballverein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht)

- Interesse am Fußball

- Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 15 Spielleitungen

- Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen

 

Die eigentliche Ausbildung umfasst dann 16 -18 Unterrichtseinheiten im Zeitraum von 6 bis 8 Ausbildungstagen innerhalb von ca. 4 - bis 6 Wochen. Abschließend müssen in einer schriftlichen Prüfung Regelfragen beantwortet werden.